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EuGH: Gewerbesteuerhinzurechnung bei Vermietung durch ausländische Leasinggeber beschränkt den freien Dienstleistungsverkehr
Das Eurowings betraf die Frage, ob Hinzurechnungsvorschriften des deutschen Gewerbesteuergesetzes mit dem Gebot des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 59 EGV a. F. (Art. 49 EG) vereinbar sind. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der Eurowings Luftverkehrs AG und dem Finanzamt Dortmund-Unna. Eurowings führt in Deutschland und Europa Linien- und Charterflüge durch. Dafür leaste sie ein Flugzeug von einer irischen Kapitalgesellschaft mit Sitz in Shannon. Bei der Festsetzung der Gewerbesteuer rechnete das Finanzamt dem Gewerbeertrag die Hälfte der tatsächlich entrichteten Miete hinzu. Ebenso rechnete es dem Gewerbekapital den Teilwert des gemieteten Flugzeugs hinzu. Eurowings erhob dagegen beim Finanzgericht Münster mit der Begründung Klage, die Hinzurechnungen seien mit den Art. 59 ff. EGV unvereinbar. Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften sollen die Einmalbesteuerung der dem inländischen Gewerbebetrieb zur Verfügung stehenden Ertragskraft unabhängig von der Eigen- oder Fremdfinanzierung und den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen am Betriebskapital sicherstellen. Systemimmanent kommt es zu keiner...