Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbliche Vermietungsmodelle in den USA
(BMF) – Wird von einer österreichischen Personengesellschaft in den USA eine Betriebsstätte errichtet, deren Unternehmensschwerpunkt in der gewerblichen Vermietung von Wirtschaftsgütern gelegen ist, dann sind diese Auslandsverluste gemäß § 2 EStG für die österreichischen Gesellschafter „auf Wartetaste" zu legen. Der in diesem Zusammenhang gestellten Frage, in welcher Weise sich derartige ausländische Wartetastenverluste auf die Berechnung des „Progressionsvorbehaltes" auswirken, braucht im gegebenen Zusammenhang nicht nachgegangen zu werden, da im DBA-USA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht das Befreiungssystem mit Progressionsvorbehalt, sondern das Anrechnungssystem angewendet wird. (EAS 1526 v. )