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SWI 12, Dezember 1999, Seite 515

Rentenzahlungen an einen ausgeschiedenen Gesellschafter einer schweizerischen Personengesellschaft

Erhält ein in Österreich ansässiger persönlich haftender Gesellschafter einer schweizerischen KG nach altersbedingtem Ausscheiden aus der Gesellschaft für seinen langjährigen Einsatz für die Gesellschaft eine lebenslängliche Rente, dann ist zunächst nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu untersuchen, ob es sich hiebei um eine Kaufpreisrente, eine betriebliche Versorgungsrente, eine außerbetriebliche Versorgungsrente oder möglicherweise sogar um eine Unterhaltsrente handelt.

Wird die Rente tatsächlich für die Verdienste des ehemaligen Gesellschafters bei der seinerzeitigen Führung des Betriebes (des Mitunternehmeranteils) und nach Art einer „Pension" ausbezahlt, dann wird nach österreichischem Recht in der Übertragung des Mitunternehmeranteils ein unentgeltlicher Vermögensübergang erblickt und es sind die Renten beim Empfänger als nachträgliche Betriebseinnahmen i. S. d. § 32 Z 2 EStG steuerpflichtig. In dieser Konzeption wird auch im Geltungsbereich des Steuerreformgesetzes 2000 keine Änderung eintreten.

Bei dieser durch das innerstaatliche Recht vorgegebenen Sichtweise werden die Renten dem Anwendungsbereich des Artikels 7 des DBA-Schweiz zuzuordnen sein, mit der Folge, daß das Besteuer...

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