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SWI 12, Dezember 1999, Seite 551

Beginn und Ende einer Montagebetriebsstätte

Gerald Toifl

Der BFH hatte in seinem Urteil vom I R 99/97 Gelegenheit, zur Frage Stellung zu nehmen, wann die Montagetätigkeit im Sinne des Art. 5 Abs. 3 OECD-MA beginnt bzw. endet. In diesem Zusammenhang stellen sich in der Praxis zahlreiche Fragen, die in den verschiedenen Ländern und auch in der österreichischen Verwaltungspraxis zum Teil unterschiedlich behandelt werden. Strittig ist unter anderem, unter welchen Voraussetzungen für die Berechnung der 12-Monats-Frist noch von einer zusammenhängenden Tätigkeit gesprochen werden kann. Darüber hinaus wird auch die Frage, ob Tätigkeiten mehrerer Subunternehmer dem Generalunternehmer zugerechnet und daher bei Überschreitung der 12-Monats-Frist für ihn betriebsstättenbegründend wirken können, unterschiedlich beantwortet. Buciek (IStR 1999, 629 ff.) berichtet über neueste Entwicklungen in der Fristberechnung bei Montagebetriebsstätten in der Rechtsprechung des BFH und stellt sich daraus ergebende Unklarheiten im Zusammenhang mit dem deutschen Betriebsstättenerlaßentwurf dar.

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