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Entgelt für die Einräumung des Alleinvertriebsrechtes
(BMF) – Entgelte, die an eine schweizerische Kapitalgesellschaft für die Einräumung des Alleinvertriebsrechtes in Österreich hinsichtlich eines Finanzdienstleistungsproduktes gezahlt werden, lösen für das schweizerische Unternehmen beschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Österreich aus, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 3 EStG im Abzugsweg zu erfüllen ist. Denn Einkünfte aus der Überlassung von Rechten fallen unter § 28 Abs. 1 Z 3 EStG und führen bei Rechtsverwertung in inländischen Betriebstätten, im vorliegenden Fall in den Betriebstätten des inländischen Berechtigten, zur inländischen Steuerpflicht.
Allerdings verpflichtet Artikel 7 des DBA-Schweiz, derartige Einkünfte, die einer in der Schweiz im Sinn des DBA ansässigen Gesellschaft als deren Einkünfte zuzurechnen sind, von der inländischen Besteuerung zu entlasten. Artikel 12 (Lizenzgebühren) gelangt nicht zur Anwendung, da diese Bestimmung nur Entgelte für die Nutzung gewerblicher oder künstlerischer Urheberrechte, also für die Nutzungsüberlassung von „geistigem Eigentum" und nicht – wie § 28 Abs. 1 Z 3 EStG – Entgelte für Rechte schlechthin erfaßt. Die Abstandnahme von der inländischen Abzugsbesteuerung setzt allerdings die Vorlage einer schweizerischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordr...