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Filmlizenzverwertung durch Sublizenzierung in Drittstaaten
(BMF) - Schließt ein in Österreich ansässiger Filmverleiher Lizenzverträge mit thailändischen, amerikanischen und in Hongkong ansässigen Filmverleihgesellschaften ab, aufgrund derer er u. a. berechtigt ist, die betreffenden Filme auch in Sublizenz in das Drittausland zu vergeben, dann werden insoweit die mit den Lizenzverträgen eingeräumten Berechtigungen in den inländischen Betriebsstätten des österreichischen Filmverleihers verwertet. Eine Verwertung von Filmlizenzrechten findet daher nicht ausschließlich nur dort statt, wo die Filme vorgeführt werden.
Diese Rechtsauffassung lag implizit bereits SWI 1995, 278 zugrunde, als es darum ging zu beurteilen, ob im Fall einer Software-Lizenzvergabe durch eine niederländische Muttergesellschaft im Wege einer österreichischen Tochtergesellschaft nach Tschechien für die niederländische Muttergesellschaft beschränkte Steuerpflicht in Österreich eintritt. Auch in diesem Fall fand die Nutzung der geschützten immateriellen Werte außerhalb Österreichs statt, und nur die Sublizenzierung wurde als Verwertungselement den inländischen Betriebsstätten der Tochtergesellschaft zugeordnet, sodaß damals der für die beschränkte Steuerp...