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Freistellung von Auslandseinkünften bei inländischem Zweitwohnsitz
(BMF) - Hat ein österreichischer Staatsbürger seit geraumer Zeit seinen inländischen Wohnsitz unter Vermietung seines österreichischen Einfamilienhauses aufgegeben und ist er gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen Kindern nach Nigerien verzogen, dann tritt für ihn wieder unbeschränkte Steuerpflicht im Inland ein, wenn er aus Anlaß eines Österreich-Studiums seiner Kinder in Österreich neuerlich eine Wohnung erwirbt und diese ab diesem Zeitpunkt seinen Kindern und seiner Ehegattin als Hauptwohnsitz, ihm aber nur als Zweitwohnsitz dient.
In einem derartigen Fall können jedoch nach der Entscheidungspraxis des BM für Finanzen zu § 48 BAO die nachweislich in Nigerien besteuerten nigerianischen Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt werden; und zwar unabhängig davon, ob sich der österreichische Wohnsitz tatsächlich nur als Zweitwohnsitz oder möglicherweise bereits wieder als Hauptwohnsitz erweist. (EAS 988 v. )