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EuGH: Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
Der EuGH hatte sich in seinem Urteil vom Rs. C-85/95 Reisdorf (DStR 1996, 2013) mit folgendem Sachverhalt auseinanderzusetzen: Herr Reisdorf baute in ein ihm gehörendes Gebäude Gewerberäume, die er unter Verzicht auf die Steuerbefreiung vermietete. Im Rahmen einer USt-Sonderprüfung wurde Herr Reisdorf aufgefordert, Originalrechnungen für abgezogene Vorsteuern vorzulegen. Herr Reisdorf konnte die entsprechenden Rechnungen allerdings nur in Kopie vorlegen, woraufhin ihm der Vorsteuerabzug versagt wurde. Der BFH hat das mittlerweile bei ihm anhängige Verfahren ausgesetzt und dem EuGH im wesentlichen die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob eine Rechnung i. S. d. Art. 18 Abs. 1 lit. a der 6. MWSt-RL nur das Original, oder auch eine Zweitschrift oder eine Kopie ist. Weiters hat der BFH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der Vorsteuerabzug versagt werden könne, wenn der Steuerpflichtige eine Rechnung i. S. d. Art. 18 Abs. 1 lit. a der 6. MWSt-RL nicht besitzt.
Der EuGH weist in seinem Urteil zunächst darauf hin, daß Art. 22 Abs. 3 der 6. MWSt-RL bestimmt, daß jeder Steuerpflichtige für die Lieferungen von Gegenständen oder für die Erbringung von Dienstleistungen, die er an einen ander...