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Die deutsche Wegzugsbesteuerung
GERMAN DEPARTURE TAXATION
Austria offers attractive income tax rates for resident individuals earning income from an interest bearing portfolio. This and a high level of taxation in Germany is giving rise to a growing number of removals by Germans - retired taxpayers in many cases - to Austria. The following article considers certain tax obstacles to such shifting of residence if the taxpayer is a shareholder in a German limited company.
I. Wohnsitzbegründung und Wohnsitzaufgabe
Wohnsitzbegründung und Wohnsitzaufgabe zur Herbeiführung oder Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht sind in Deutschland und Österreich im allgemeinen eindeutig gestaltbar.
Bei bestimmten Sachverhalten steht aber der Wohnsitzaufgabe in Deutschland und der Wohnsitzbegründung in Österreich ein erhebliches steuerliches Hindernis entgegen: Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 dAußensteuergesetz (dAStG) oder die Entstrickungsbesteuerung nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 dUmwandlungssteuergesetz (dUmwStG).
II. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 dAStG
1. Die Regelung des § 6 dAStG
Der Grundtatbestand des § 6 dAStG besagt:
Wer
l mindestens 10 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war und wessen unbeschränkte Steuerpflicht durch Wohnsitzaufgabe endet, und
l ...