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Factoring durch eine ausländische Basisgesellschaft
Wird von einer inländischen Kapitalgesellschaft an eine nahestehende ausländische Kapitalgesellschaft ein Vermögenswert veräußert, der sodann von der ausländischen Kapitalgesellschaft verwertet wird, dann wird im allgemeinen der Umstand, daß die ausländische Gesellschaft durch ihre Verwertungsgeschäfte Veräußerungsgewinne erzielt, nicht als Vereinnahmung von Zinsen im Sinn von § 2 der Verordnung BGBl. Nr. 57/1996 zu § 10 Abs. 3 KStG beurteilt werden können. Dies wird sowohl bei Veräußerung von körperlichen wie auch bei Veräußerung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern zu gelten haben.
Aus dieser Perspektive betrachtet wird daher die Abtretung von Forderungen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, die damit das Factorgeschäft („echtes Factoring", siehe z. B. Einkommensteuerhandbuch Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg Tz. 11 zu § 19) betreibt, für die ausländische Kapitalgesellschaft nicht zu einem schädlichen Passivgeschäft im Sinn der genannten Verordnung führen.
S. 43Allerdings wird zu bedenken sein, daß Vorgänge dieser Art, wenn es sich bei der ausländischen nahestehenden Gesellschaft um eine solche in einer Steueroase handelt, sehr leicht für Gewinnverlagerungsstrategien genutzt werden können. Es w...