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EuGH: Tontechnische Umsetzung der Darbietung bei künstlerischen oder unterhaltenden Veranstaltungen - tätigkeitsortsgebundene Leistungen
In seinem Urteil vom Rs. C-327/94 Dudda (UVR 1996, 341) hatte sich der EuGH mit folgendem Sachverhalt auseinanderzusetzen: Herr Dudda erbringt im Rahmen seines Unternehmens tontechnische Leistungen, zu denen insbesondere die Beschallung von Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen gehört. Er hat im wesentlichen die betreffende Veranstaltung tontechnisch zu betreuen. Zu diesem Zweck stellt er zunächst fest, welche tontechnischen Geräte erforderlich sind und wie diese eingesetzt werden müssen, um eine optimale Beschallung zu erzielen. Bei einigen Veranstaltungen müssen die tontechnischen Darbietungen mit anderen Darbietungen (z. B. Lichtspiele, Feuerwerk) abgestimmt werden. Herr Dudda stellt das seiner Meinung nach erforderliche Gerät und Personal zur Verfügung und nimmt den Aufbau, die Einstellung und Bedienung der eingesetzten Einrichtungen vor. Dafür erhält er ein einheitliches Entgelt. Der Sitz seines Unternehmens befindet sich in Deutschland. Dagegen finden die Veranstaltungen, die Herr Dudda akustisch betreut, zum großen Teil im Ausland statt, darunter in einigen anderen Mitgliedstaaten der EU. Fraglich war, ob sich der Ort dieser Leistungen nach Art. 9 Abs. 1 der 6. MWSt-RL (Besteuerung am S...