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SWI 2, Februar 1997, Seite 52

US-Firmenpension und US-Sozialversicherungspension

(BMF) - Kehrt ein Österreicher, der als Arbeitnehmer in den USA für einen US-Automobilkonzern gearbeitet hat, nach seiner Pensionierung wieder nach Österreich zurück, dann besteht in bezug auf die Besteuerung seiner US-Sozialversicherungspension folgende Rechtslage: Diese Pension unterliegt sowohl in Österreich als auch in den USA der Besteuerung; aufgrund des zwischen Österreich und den USA bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens vom , BGBl. Nr. 232/1957, wird aber die US-Steuer auf die österreichische Steuer angerechnet; durch diese Steueranrechnung ist die internationale Doppelbesteuerung beseitigt ( SWI 1996, 292).

Eine andere Rechtslage besteht gemäß Artikel XI Abs. 2 des Abkommens für die von dem Automobilhersteller gezahlte Firmenpension; denn diese ist in den USA von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt sowohl für den Fall, daß die Pension unmittelbar vom ehemaligen Arbeitgeber gezahlt wird, als auch dann, wenn die Pensionslast von einer vom Arbeitgeber errichteten Pensionskasse getragen wird.

Ein Unterschied zwischen diesen zwei Varianten (Arbeitgeberpension einerseits oder Pensionskassenpension andererseits) besteht allerdings bei der...

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