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Sachlicher Anwendungsbereich des Progressionsvorbehalts im DBA-Recht
Grotherr (IWB Nr. 1 vom , 9 ff., Fach 3, Deutschland, Gruppe 2, 673 ff.) untersucht die vom BFH und der deutschen Finanzverwaltung vertretene Auffassung, daß bei Anwendung des Progressionsvorbehalts der Steuertarif für die der deutschen Besteuerung verbleibenden Einkünfte so zu ermitteln sei, wie wenn ein DBA nicht vorhanden wäre. Eine solche Auslegung stellt für Grotherr ein treaty overriding durch die deutsche Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis dar. Er kommt daher zu dem Ergebnis, daß sich Steuerbefreiungen im Ansässigkeitsstaat, die aus einer Verteilungsnorm des Abkommens resultieren, nicht auf den abkommensrechtlichen Progressionsvorbehalt auswirken, sofern dies nicht im Abkommen ausdrücklich anders geregelt ist. Nur solche Steuerbefreiungen im Ansässigkeitsstaat, die sich aus dem Methodenartikel ergeben, wären demnach für die Berechnung des Progressionsvorbehalts heranzuziehen.