zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 2, Februar 1997, Seite 86

Sachlicher Anwendungsbereich des Progressionsvorbehalts im DBA-Recht

Gerald Toifl

Grotherr (IWB Nr. 1 vom , 9 ff., Fach 3, Deutschland, Gruppe 2, 673 ff.) untersucht die vom BFH und der deutschen Finanzverwaltung vertretene Auffassung, daß bei Anwendung des Progressionsvorbehalts der Steuertarif für die der deutschen Besteuerung verbleibenden Einkünfte so zu ermitteln sei, wie wenn ein DBA nicht vorhanden wäre. Eine solche Auslegung stellt für Grotherr ein treaty overriding durch die deutsche Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis dar. Er kommt daher zu dem Ergebnis, daß sich Steuerbefreiungen im Ansässigkeitsstaat, die aus einer Verteilungsnorm des Abkommens resultieren, nicht auf den abkommensrechtlichen Progressionsvorbehalt auswirken, sofern dies nicht im Abkommen ausdrücklich anders geregelt ist. Nur solche Steuerbefreiungen im Ansässigkeitsstaat, die sich aus dem Methodenartikel ergeben, wären demnach für die Berechnung des Progressionsvorbehalts heranzuziehen.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Mag. Gerald Toifl ist Assistent am Institut für österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
Daten werden geladen...