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SWI 2, Februar 1997, Seite 84

EuGH: Verpflichtung zur Ausstellung von Begleitpapieren bei Inlandsbeförderungen verstößt nicht gegen die 6. MWSt-RL

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Der EuGH hatte sich in seinem Urteil vom Rs. C-217/94 Eismann Alto Adige Srl (EWS 1996, 439) mit folgendem Sachverhalt zu beschäftigen: Die Firma Eismann hat vom Mehrwertsteueramt Bozen mehrere Bußgeldbescheide zugestellt erhalten, weil sie Waren auf dem italienischen Gebiet ohne die Ausstellung von nach italienischem Recht vorgeschriebenen Begleitpapieren beförderte. Die Firma Eismann berief sich auf Art. 22 Abs. 8 der 6. MWSt-RL, wonach die Mitgliedstaaten unter Beachtung der Gleichbehandlung der von Steuerpflichtigen im Inland und zwischen den Mitgliedstaaten bewirkten Umsätze weitere Pflichten vorsehen können, die sie als erforderlich erachten, um eine genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen und Steuerhinterziehungen zu vermeiden, sofern diese Pflichten im Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten nicht zu Förmlichkeiten beim Grenzübertritt führen. Die Ausstellung von Begleitscheinen sei für Beförderungen zwischen den Mitgliedstaaten nicht vorgeschrieben, wobei das Gebot der Gleichbehandlung in Art. 22 Abs. 8 der 6. MWSt-RL zu beachten sei.

Der EuGH betonte in seinem Urteil zunächst, daß nach ständiger Rechtsprechung für die Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrech...

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