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Ein Sondergesellschaftsrecht für die GmbH & Co KG?
Der österreichische Gesetzgeber hat innerhalb kurzer Zeit – scheinbar – ein „Sondergesellschaftsrecht“ für die GmbH & Co KG geschaffen. Die Kapitalerhaltung bei der GmbH & Co KG war bislang jedoch nicht Gegenstand spezieller gesetzlicher Regelungen. Vor diesem Hintergrund verdient die kürzlich ergangene Entscheidung des , besondere Beachtung. Der vorliegende Beitrag setzt sich damit kritisch auseinander.
I. Einleitung: Die GmbH & Co KG in Österreich
Die Zulässigkeit der Beteiligung einer GmbH an einer Personengesellschaft ist von der österreichischen Rspr bereits seit dem Jahr 1906, dem Jahr des Inkrafttretens des österreichischen GmbHG, anerkannt. Bis zur 2. Republik lässt sich eine breitere Verwendung der GmbH & Co KG – dh der KG mit einer GmbH als Komplementär – in Österreich anders als in Deutschland allerdings nicht nachweisen. Eine intensivere Diskussion fand erst Anfang der 1960er-Jahre statt; im Jahr 1963 wurde die GmbH & Co KG vom BMF steuerlich „anerkannt“.
Die Rechtsform der GmbH & Co KG wird überwiegend aus steuerlichen Gründen verwendet. Praktisch gibt es kaum weitere Motive, die zur Gründung einer GmbH & Co KG bewegen können. In jüngster Zeit k...