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GesRZ 2, April 2009, Seite 63

Steuerreform 2009

Am wurde die Regierungsvorlage zur Steuerreform 2009 (54 BlgNR 24. GP) im Ministerrat verabschiedet. Der Entwurf sieht ua vor, dass ab 2010 der Freibetrag für investierte Gewinne (Gewinnfreibetrag) von derzeit 10 % auf 13 % erhöht wird und allen betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten zugänglich ist. Zudem entfällt für Gewinne bis 30.000 Euro das Investitionserfordernis. Nicht mehr vorgesehen ist die Einkommensteuerbefreiung für Vorteile aus der Ausübung von nicht übertragbaren Aktienoptionen, die nach dem eingeräumt werden. Inzwischen wurde das Steuerreformgesetz 2009 vom National- und Bundesrat beschlossen.

Rubrik betreut von: Julia Fragner und Matthias Schimka
Mag. Julia Fragner und Mag. Matthias Schimka sind wissenschaftliche Mitarbeiter am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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