Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 2, April 2009, Seite 63

EU: Konsultation der Kommission zu einer Satzung für eine Europäische Stiftung

In dem 2003 angenommenen EU-Aktionsplan für Gesellschaftsrecht und Unternehmensverfassung wurde die Bewertung der Notwendigkeit einer Satzung für eine Europäische Stiftung als mittelfristige Priorität ausgewiesen. Bei einer öffentlichen Konsultation und Anhörung zu den künftigen Prioritäten des Aktionsplans im Frühjahr 2006 zeigte sich, dass weitere Arbeiten in diesem Bereich nötig sind. Im Rahmen einer offenen Ausschreibung vergab die Kommission im November 2007 eine Machbarkeitsstudie, die gemeinsam vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und von der Universität Heidelberg durchgeführt wurde. Daran anschließend hat die Europäische Kommission am eine öffentliche Konsultation zu den Schwierigkeiten von grenzüberschreitend tätigen Stiftungen, zur etwaigen Ausarbeitung einer Satzung für eine Europäische Stiftung und zu den Auswirkungen einer solchen Satzung auf das Verhalten von Geldgebern und Gründern initiiert. Dazu erklärte der zuständige Kommissar Charlie McCreevy: „Stiftungen spielen in Europa eine wichtige Rolle, insbesondere bei der Unterstützung von Maßnahmen im Interesse des Gemeinwohls. Wir müssen dafür sorgen, dass wir in Europa ...

Daten werden geladen...