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Kapitalgesellschaft: Steuerliche Beurteilung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren (unmittelbaren oder mittelbaren) Anteilsinhabern; Darlehen einer „Großmuttergesellschaft“ an eine GmbH (Enkelin); Fremdvergleich.
Erkenntnis: Abweisung der Beschwerde als unbegründet.
Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:
Die Beschwerdeführerin behauptet, der G. GmbH als Großmuttergesellschaft seien der Zweck, die Höhe, die Sicherheit, die Laufzeit und die Rückzahlung bekannt gewesen. Es habe sich daher eine Dokumentation darüber erübrigt. Die Bilanzen, anhand deren eine Bank die Bonität ihrer Kunden prüfe, seien der G. GmbH ebenfalls vorgelegen. Dem Argument der belangten Behörde, es liege keine Dokumentation hinsichtlich des „Darlehens“ vor, sei überdies entgegenzuhalten, dass dies den Darlehensgeber, nicht jedoch die Beschwerdeführerin als Darlehensnehmerin berühre.
Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren (unmittelbaren oder mittelbaren) Anteilsinhabern als betriebliche Vorgänge setzt nach der Rspr des VwGH (vgl etwa die Erk vom , 2000/13/0179, vom , 2006/14/0025, und vom , 2005/15/0073) vora...