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GesRZ 2, April 2009, Seite 64

Deutschland: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Das Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4.12.1899 (SchVG von 1899) regelt ua, auf welche Weise die Gläubiger einer Anleihe auf die in den Schuldverschreibungen verbrieften Rechte einwirken können, indem sie bestimmten Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen. Das SchVG von 1899, das seit Inkrafttreten im Wesentlichen unverändert geblieben ist, schränkt die Befugnisse der Gläubiger aus heutiger Sicht zu stark ein und ist verfahrensrechtlich veraltet. Daher hat das Bundeskabinett am auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Neufassung des SchVG beschlossen. Die Neuerungen stellen sich grundsätzlich wie folgt dar:

  • Die Gläubiger sollen gestärkt werden, indem ihre Befugnisse, mit Mehrheit über die Anleihebedingungen zu entscheiden, inhaltlich erweitert werden.

  • Das Verfahren der Gläubigerabstimmung wird grundlegend neu geregelt und an das moderne und bewährte Recht der Hauptversammlung bei der AG angelehnt.

  • Collective Action Clauses (Umschuldungsklauseln) sind zukünftig auch nach deutschem Recht eindeutig zulässig: Die Regeln des Gesetzes entsprechen insoweit den international üblichen Klauselinhalten; die bish...

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