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GesRZ 2, April 2009, Seite 116

OhneTitel

KG: Firmenwertabschreibung; Praxiswert einer Steuerberatungskanzlei.

§ 6 Z 1 iVm § 8 Abs 3 EStG 1988

, 0063

Erkenntnis: Teilaufhebung der angefochtenen Bescheide.

Der Beschwerdeführer war Komplementär und später Rechtsnachfolger (§ 142 HGB) der Dr. G. Wirtschaftstreuhand KG (im Folgenden nur: KG). In beiderlei Funktionen war er bereits in abgabenrechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem VwGH Partei, und zwar ua in den Verfahren 2000/13/0217 (verbunden mit 2001/13/0158) und 2005/13/0116.

Gegenstand des erstgenannten Verfahrens war der Berufungsbescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Berufungssenat I, (im Folgenden kurz: FLD) vom , betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften der KG für die Jahre 1992 bis 1995.

In diesem Bescheid hatte die FLD zum Thema „Abschreibung des Firmenwertes“ festgestellt, dass der seinerzeitige Mitgesellschafter Dr. G.S. 117 – mit diesem war eine „Überbindung“ seiner Klienten in die KG vereinbart worden – auch nach Veräußerung seiner Steuerberatungskanzlei an die KG noch für diese tätig geworden sei und in deren Namen Entgelte kassiert habe, welche vom Beschwerdeführer im Name...

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