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EU: Abschaffung der Rechnungslegungsanforderungen für Kleinstunternehmen
Nach den bestehenden Rechnungslegungsvorschriften (Vierte Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen) sind auch die kleinsten Unternehmen verpflichtet, Rechnungsabschlüsse vorzulegen. Nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission vom soll es aber den Mitgliedstaaten ermöglichen werden, die Verpflichtungen zur Erstellung von Jahresabschlüssen für die kleinsten Betriebe in der EU abzuschaffen. Als solche Kleinstunternehmen gelten solche Gesellschaften, die zum Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten: Bilanzsumme in Höhe von 500.000 Euro, Nettoumsatzerlöse in Höhe von 1 Mio Euro und durchschnittlich 10 Beschäftigte im Geschäftsjahr. Durch den Vorschlag sollen die Kleinstunternehmen bis zu 1.200 Euro jährlich einsparen können und dadurch entlastet werden. Auch Unternehmensneugründungen würden dadurch erleichtert, was auch der Wirtschaftlage zugutekäme.
Der Richtlinienvorschlag ist im Internet abrufbar unter:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52009PC0083:DE:NOT