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GesRZ 1, Februar 2026, Seite 4

FMA-Aufsichtsschwerpunkte 2026

Im Dezember 2025 veröffentlichte die FMA ihre Aufsichtsschwerpunkte für 2026.

Die österreichischen Banken und Versicherungen seien gut kapitalisiert, jedoch werden die gegenwärtigen Herausforderungen nicht geringer. Diese Herausforderungen seien vielschichtig und reichen von Risiken für die globale Finanzstabilität über steigende Problemkredite bis hin zu neuen Themen, die sich aus der Geopolitik (Zollpolitik und militärischen Konflikten) und der Digitalisierung (Asset-Blasen im Technologiesektor, stablecoins) ergeben. Aufgrund dieser verschiedenen Herausforderungen werde die FMA in diesem Jahr auf die weitere Stärkung von Resilienz und Stabilität der Finanzmarktteilnehmer achten. Im Fokus der FMA stehe vor allem die risikoorientierte Steigerung der Effizienz der aufsichtlichen Arbeit. Vereinfachung und Entbürokratisierung seien für die FMA ebenso von großer Bedeutung, damit sowohl bei den Beaufsichtigten als auch in der Behörde selbst Kosten eingespart und Ressourcen für andere Aufgaben genutzt werden können. Eine besonders große Effizienzsteigerung sei bei Datenmeldepflichten möglich. Bei Datenmeldepflichten sollen doppelte oder wenig nutzbringende Datensammlungen vermieden werden. Die FMA vereinfache und harmonisiere auch eigene interne Prozesse und Verfahren, um digitale Tools bestmöglich zu nutzen und die Arbeit risikoorientierter und effizienter gestalten zu können.

Außerdem übernahm die FMA mit von der OeNB die Zuständigkeit für die Überwachung und Durchsetzung von Finanzsanktionen. Die FMA wird somit zur zentralen Behörde für die Einhaltung von Finanzsanktionen. Dadurch soll ihre Rolle als umfassende Aufsichtsinstanz im Bereich der Integrität des Finanzmarktes gestärkt werden. Die FMA kombiniert damit seit Jänner 2026 die Aufsicht über die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Finanzsanktionen.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Benedikt Hirschler

Dr. Thomas Barth ist Universitätsassistent (post doc) am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Mag. Benedikt Hirschler ist Universitätsassistent (prae doc) am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.

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