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28. Regime: Neuer EU-Rechtsrahmen für „innovative Unternehmen“
Mit dem sog 28. Regime möchte die EU - neben den 27 nationalen Rechtsordnungen - einen zusätzlichen, freiwilligen Rechtsrahmen für „innovative Unternehmen“ schaffen. Das 28. Regime soll als einheitliche, europäische Rechtsgrundlage Unternehmen zur Verfügung stehen, um am Binnenmarkt möglichst unkompliziert und teilweise auch unabhängig von einzelstaatlichen Rechtsordnungen tätig werden zu können. Das Europäische Parlament hat hierzu am eine Entschließung auf Basis eines legislativen Initiativberichts angenommen und seine Empfehlungen an die Europäische Kommission übermittelt. Mit einem Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission sei im ersten Quartal 2026 zu rechnen.
In seinem 2025 vorgelegten Briefing skizzierte der Forschungsdienst des Europäischen Parlaments, dass das 28. Regime als rahmengebender Rechtsakt ausgestaltet werden könnte, der verschiedene Stadien der unternehmerischen Tätigkeit regele, darunter die Errichtung, Organisation, Tätigkeit und Streitbeilegung von Unternehmen, die sich für das Regime entscheiden. Die konkrete Ausgestaltung sei noch nicht klar, der Fokus liege aber insb auf Start-ups und Scale-ups.
Die zentralen und noch zu klärenden Aspekte seien...