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GesRZ 1, Februar 2026, Seite 14

Der Zweck der Patronatserklärung

Im Lichte der jüngst ergangenen OGH-Entscheidung 1 Ob 45/25m

Markus Fellner

Patronatserklärungen stellen ein in der Praxis sehr wichtiges Mittel der Kreditsicherung dar. Da die Patronatserklärung gesetzlich nicht typisiert ist, kommt ihrer konkreten Ausgestaltung besondere Bedeutung zu. Der konkrete Inhalt der Patronatserklärung wird durch Vertragsauslegung bestimmt, wobei der Zweck, der objektive Erklärungswert sowie die Begleitumstände maßgeblich sind. Dem Gläubiger steht bei Nichterfüllung oder Insolvenz des Protegés ein direkter Schadenersatzanspruch zu. Diesen und weiteren Fragen geht der vorliegende Beitrag vor dem Hintergrund der OGH-Entscheidung vom , 1 Ob 45/25m, nach.

I. Sachverhalt und Problemaufriss

In der angeführten Entscheidung hatte sich der OGH neuerlich mit dem Geltungsbereich und der Wirkung einer Patronatserklärung auseinanderzusetzen.

Der Beklagte war Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die bei der klagenden Bank ein Geschäftskonto unterhielt. Angesichts eines negativen Saldos und des Bedarfs an weiteren Mitteln für ein Projekt unterfertigte der Beklagte im April 2023 eine von der Bank erstellte Patronatserklärung. Die Patronatserklärung hatte folgenden Inhalt:

„Als Geschäftsführer und Mitgesellschafter der V. GmbH ... ...

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