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GesRZ 1, Februar 2026, Seite 52

Fragen der möglichen rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung innerhalb des Stiftungsvorstands im Grundbuchverfahren

§ 17 Abs 3 PSG

§ 94 GBG

1. Der in § 17 Abs 3 PSG gesetzlich normierte Regelfall (Kollektivvertretungsbefugnis) zeigt, dass der Gesetzgeber des PSG nicht nur aus Gründen der internen Kontrolle, sondern auch bei der Vertretung nach außen grundsätzlich die Beteiligung sämtlicher Mitglieder des Stiftungsvorstands für erforderlich erachtete, um das aufgrund fehlender Eigentümer bestehende „Kontrolldefizit“ wirksam auszugleichen.

2. Außerdem brachte der Gesetzgeber mit § 17 Abs 3 PSG deutlich zum Ausdruck, dass im Bereich der Privatstiftung deren Vertretung durch nur ein einzelnes Stiftungsvorstandsmitglied eine - an strenge Voraussetzungen geknüpfte - Ausnahme sein soll.

(LGZ Wien 47 R 274/24b; BG Hietzing TZ 1817/2024)

[1] Die C. Privatstiftung ist Alleineigentümerin der im Kopf genannten Liegenschaft. Unter Vorlage eines Notariatsaktes über die Zuwendung vom , der Vereinbarung vom gleichen Tag, der Stiftungsurkunde vom samt Zusatz vom , der Verzichtserklärung vom , eines Firmenbuchauszugs, eines Ertragsgutachtens der Privatstiftung und der Personaldokumente der Antragstellerin beantragte diese die Einverleibung ihres Eigentumsrechts ob der der Privatstiftung gehörigen Liegenscha...

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