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GesRZ 1, Februar 2026, Seite 3

Update: Nachhaltigkeitsberichtsgesetz

Wie in dieser Rubrik bereits berichtet, wurde am die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem S. 4 ein Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz erlassen wird und das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das CBCR-Veröffentlichungsgesetz, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz - NaBeG), im Nationalrat eingebracht. Der Nationalrat beschloss das NaBeG nun am und der Bundesrat stimmte am dem Gesetzesbeschluss des Nationalrats zu. Es wurde am im BGBl I 2026/6 kundgemacht.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Benedikt Hirschler

Dr. Thomas Barth ist Universitätsassistent (post doc) am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Mag. Benedikt Hirschler ist Universitätsassistent (prae doc) am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.

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