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Update: Nachhaltigkeitsberichtsgesetz
Wie in dieser Rubrik bereits berichtet, wurde am die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem S. 4 ein Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz erlassen wird und das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das SCE-Gesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das CBCR-Veröffentlichungsgesetz, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Investmentfondsgesetz 2011, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz - NaBeG), im Nationalrat eingebracht. Der Nationalrat beschloss das NaBeG nun am und der Bundesrat stimmte am dem Gesetzesbeschluss des Nationalrats zu. Es wurde am im BGBl I 2026/6 kundgemacht.