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GesRZ 1, Februar 2026, Seite 4

BGH: Nachrangigkeit der Ansprüche von Wirecard-Aktionären im Insolvenzverfahren

Der BGH befasste sich in seiner Entscheidung vom , IX ZR 127/24, mit kapitalmarktrechtlichen Schadenersatzansprüchen eines Aktionärs gegenüber der Wirecard AG.

Die Wirecard AG (im Folgenden: Schuldnerin) war eine börsenotierte AG. Sie stellte am einen Insolvenzantrag. Die Klägerin ist eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft. Sie kaufte im Zeitraum vom bis zum Aktien der Schuldnerin auf dem Sekundärmarkt und verkaufte diese teilweise wieder. Am hielt die Klägerin mehrere Tausend Aktien der Schuldnerin. Sie begehrte kapitalmarktrechtliche Schadenersatzansprüche gegen die Schuldnerin, weil sie bei Kenntnis der wahren Sachlage keine Aktien erworben hätte. Die Schuldnerin habe insb ein tatsächlich nicht vorhandenes Geschäftsmodell vorgetäuscht und über ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage getäuscht. Es sei somit eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung vorgelegen. S. 5 Dies begründe - aufgrund der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften - Schadenersatzansprüche iZm dem Erwerb der Aktien. Die Klägerin meldete deshalb Ansprüche in Höhe von fast 10 Mio € als einfache Insolvenzforderungen nach § 38 dInsO zur Insolvenztabelle an. Der In...

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