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GesRZ 1, Februar 2026, Seite 7

Mehrstimmrechtsaktien in Österreich

Umsetzung der Mehrstimmrechte-Richtlinie

Jonathan Gruber

Die Mehrstimmrechte-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, AGs die Einführung einer Mehrstimmrechtsaktienstruktur anlässlich der Beantragung der Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem multilateralen Handelssystem (multilateral trading facility - MTF) zu gestatten. Die Richtlinie sieht bestimmte Schutzmaßnahmen vor, um potenzielle Risiken des Instruments zu reduzieren, überlässt den Mitgliedstaaten jedoch weitgehend deren Ausgestaltung. Der folgende Beitrag analysiert die Umsetzungsverpflichtungen aus der Richtlinie für den österreichischen Gesetzgeber sowie potenzielle Chancen für das österreichische Aktienrecht.

I. Einleitung

Einen Teil des EU Listing Act bildet die Mehrstimmrechte-Richtlinie. Sie soll eine Mindestharmonisierung hinsichtlich der Zulässigkeit und Regulierung von Mehrstimmrechten in der EU schaffen.

Mehrstimmrechtsaktien vermitteln eine im Verhältnis zur Kapitalbeteiligung höhere Stimmkraft. Somit handelt es sich um ein Instrument, Stimmrechte anders zu verteilen und die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre individueller auszugestalten. Bei der Verwendung einer Mehrstimmrechtsaktienstruktur bestehen einige Vor- und Nachteile sowie Chancen und Risiken.

Für den E...

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