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Sonderzahlungen - Sonstige Bezüge
Hofbauer

Sonderzahlungen - Sonstige Bezüge

(Facultas)

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7089-1919-5

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Sonderzahlungen - Sonstige Bezüge (1. Auflage)

S. 19821. Lohnpfändung

21.1. Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration

Die Exekutionsordnung sieht vor, dass bei einer Lohnpfändung dem Verpflichteten auch vom 14. Monatsbezug (Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe und dergleichen) und vom 13. Monatsbezug (Weihnachtszuwendung, Weihnachtsbeihilfe und dergleichen) ein unpfändbarer Freibetrag zu verbleiben hat. Wird die Sonderzahlung in Teilzahlungen geleistet, so ist der unpfändbare Freibetrag auf die Teilzahlungen entsprechend deren Höhe aufzuteilen.

Diese Sonderzahlungen werden deshalb im Monat ihrer Abrechnung nicht mit den laufenden Bezügen zusammengerechnet, sondern jede für sich gesondert wie ein normaler Monatsbezug behandelt.

Das für den 13. und 14. Monatsbezug anwendbare Existenzminimum ist daher wie bei normalen Monatsbezügen unter Berücksichtigung der Grundbeträge und der Steigerungsbeträge zu ermitteln. Obergrenze für die Berechnung des Existenzminimums bildet die monatliche Höchstberechnungsgrundlage von € 4.000,00 - 2021).

Beginnt oder endet das Dienstverhältnis im Laufe eines Kalenderjahres und werden aus diesem Grund nur aliquote Sonderzahlungen abgerechnet, gebührt dafür nach herrschender Rechtsansicht dennoch jeweils der ungekürzte unpfändbare Grundbe...

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