Sonderzahlungen - Sonstige Bezüge
1. Aufl. 2021
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S. 986. Urlaubsersatzleistung
6.1. Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist der Urlaub in Natura zu verbrauchen. Hat jedoch der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses den Urlaub noch nicht zur Gänze verbraucht, steht der Ersatz in Form einer Urlaubsersatzleistung zu. Für die Ermittlung der Urlaubsersatzleistung ist vorerst der zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gebührende Erholungsurlaub zu ermitteln. Der aliquote Urlaubsanspruch wird nach folgender Formel ermittelt:
Jahresurlaub x Kalendertage des laufenden Urlaubsjahres
365 (366) Kalendertage
Nachdem in den Bestimmungen des § 10 Abs 1 UrlG keine Rundungsbestimmung enthalten ist, ist die Urlaubsersatzleistung nicht zu runden, sondern auf Bruchteile von Tagen genau zu berechnen.
Angestellter - Berechnung nach Werktagen
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Eintritt | |
Austritt | |
Urlaubsanspruch | 30 WT |
Urlaubsverbrauch | 0 WT |
Berechnung der Kalendertage:
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Zeitraum: | - = 286 KT |
Berechnung: | 30 WT : 366 KT x 286 KT = 23,44 WT |
Angestellter - Berechnung nach Arbeitstagen
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Eintritt | |
Austritt | |
Urlaubsanspruch | 25 AT |
Berechnung der Kalendertage:
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Zeitraum: | - = 286 KT |
Berechnung: | 25 AT : 366 KT x 286 KT = 19,5... |