Sonderzahlungen - Sonstige Bezüge
1. Aufl. 2021
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S. 1077. Postensuchtage
7.1. Arbeitsrecht
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer während der gesetzlichen Kündigungsfrist auf sein Verlangen Anspruch auf „Freizeit während der Kündigungsfrist” (Postensuchtage). Kein Anspruch besteht, wenn der Arbeitnehmer seine Pension in Anspruch nimmt. Inwieweit Postensuchtage bei anderen Lösungsformen zustehen ist im Schrifttum strittig.
Der Freizeitanspruch beträgt pro angefangener Woche mindestens ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.
Gesetzliche Kündigungsfrist 2 Monate = 2 x 4,33 = 8,66 - somit beträgt der Anspruch 9 Tage.
Die bezahlte Freizeit steht dem Arbeitnehmer auch dann zu, wenn dieser bereits einen neuen Arbeitgeber gefunden hat.
Der Mindestanspruch auf bezahlte Freizeit ist nach der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw einzelvertraglichen Kündigungsfrist zu bemessen. Eine vorzeitige Kündigung verlängert den Anspruchszeitraum nicht.
Der Anspruch auf bezahlte Freizeit während der Kündigungsfrist entsteht nicht bereits Kraft Gesetz mit Zugang der Kündigung, sondern erst mit dem Verlangen des Arbeitnehmers.
Für Zeiträume innerhalb der Kündigungsfrist, in denen der Angestellte bezahlten Erholungsurlaub k...