Sonderzahlungen - Sonstige Bezüge
1. Aufl. 2021
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S. 182. Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Unter Sonderzahlungen sind Leistungen des Arbeitgebers zu verstehen, die aus einem bestimmten Anlass, zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt entweder geschuldet oder freiwillig bezahlt werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderzahlungen besteht nur für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Vertragsbedienstete, Hausbesorger, Landarbeiter, Hausgehilfen- und angestellte). In den meisten Fälle leitet sich ein Rechtsanspruch aus dem anzuwendenden Kollektivvertrag oder einem Arbeitsvertrag ab.
Der Begriff der Sonderzahlung ist im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Einkommensteuerrecht unterschiedlich definiert.
Gelangt kein Kollektivvertrag zur Anwendung und wurde auch im Arbeitsvertrag in Bezug auf Sonderzahlungen nichts vereinbart, stehen dem Arbeitnehmer keine Sonderzahlungen zu.
Im Bereich der Kollektivverträge gibt es meist nur Regelungen betreffend
Urlaubszuschuss und
Weihnachtsremuneration.
Unter den Begriff der Sonderzahlungen fallen aber beispielsweise auch
Bilanzgeld,
Jahreserfolgsprämie,
Einmalprämie,
Jubiläumsgeld(-geschenk)
Prämie für einen Verbesserungsvorschlag oder eine Diensterfindung.
Die Sonderzahlung kann reinen Entgeltcharakter haben oder eine besonde...