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Anwendung der Anrechnungsmethode gemäß Art 22 Abs 2 DBA USA bei einer in Österreich ansässigen Person mit US-Staatsbürgerschaft
Bezieht ein US-Staatsbürger Dividenden von börsenotierten US-Gesellschaften und verfügt er ausschließlich in Österreich über einen Wohnsitz und ist er deshalb gemäß Art 4 DBA USA aufgrund des Mittelpunkts der Lebensinteressen in Österreich ansässig, stellt sich die Frage der Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß Art 22 Abs 2 des Abkommens.
Wie bereits in EAS 3170 angeführt, dürfen gemäß Art 1 Abs 4 DBA USA beide Staaten ihre ansässigen Personen bzw Staatsbürger so besteuern, als ob das Abkommen nicht in Kraft wäre, und die in Österreich und in den USA besteuerten Einkünfte sind nach den Regelungen des Art 22 Abs 2 DBA USA von der Doppelbesteuerung zu entlasten.
Art 22 Abs 2 DBA USA enthält eine Sonderregelung für die Vermeidung der Doppelbesteuerung für US-Staatsbürger, die in Österreich ansässig sind, und sieht Anrechnungsvorschriften sowohl für Österreich als auch für die USA vor. Demnach ist Österreich gemäß Art 22 Abs 2 lit a DBA USA verpflichtet, bei der Anrechnung der US-Steuer in Österreich so vorzugehen, als würden die US-Einkünfte von einer in Österreich ansässigen Person ohne US-Staatsbürgerschaft bezogen werden und die in den Zuteilungsregeln enthaltenen Quellensteuerbegrenzungen finden Anwendung. Da gemäß Art 10 Abs 2 lit b DBA USA das amerikanische Quellenbesteuerungsrecht für Beteiligungen,...