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Keine Betriebsstättenbegründung bei„Services Provided Solely on Paper“
Schwarz (https://legalblogs.wolterskluwer.com/international-tax-law-blog/paper-does-not-give-rise-to-a-permanent-establishment/) analysiert ein Urteil des Luxemburger Cour Administrative vom (50602C) zur Frage, ob die Luxemburg Holdinggesellschaft einer international tätigen Unternehmensgruppe (PSC) in Malaysia eine Betriebsstätte unterhält, der die Anteile an zwei Kapitalgesellschaften aus Drittstaaten zuzurechnen sind. PSC wollte damit eine Steuerbefreiung für Dividenden in Luxemburg erreichen, obwohl im konkreten Fall die Mutter-Tochter-Richtlinie nicht anwendbar war. Das Luxemburger Gericht stellte klar, dass eine Betriebsstätte zwar keine große Belegschaft haben müsse, um zwei Beteiligungen zu verwalten, aber dennoch echte Managementfunktionen wahrnehmen müsse. Der konkrete Fall sei „marked by a history of services provided solely on paper“. Schwarz verweist in seiner Analyse abschließend auf den kanadischen Richter Campbell J. Miller (Antle v The Queen, 2009 TCC 465): „It is not enough to have brilliant strategy, you must have brilliant execution.“