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SWI 9, September 2025, Seite 527

EuGH: Bestimmung des Normalwertes bei Leistungen einer Muttergesellschaft an deren Tochtergesellschaften

In seinem Urteil vom , Högkullen AB, C-808/23, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob bei der Ermittlung des Normalwertes gemäß Art 72 MwStSyst-RL für Dienstleistungen einer Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaften die Gesamtkosten der Muttergesellschaft heranzuziehen sind. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Högkullen AB (kurz: Högkullen) ist die Muttergesellschaft eines Immobilienverwaltungskonzerns und nimmt aktiv an der Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften teil. In diesem Zusammenhang erbrachte die Muttergesellschaft für die Tochtergesellschaften im Jahr 2016 Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensführung, Wirtschaft, Immobilienverwaltung, Investitionen, IT und Personalverwaltung, für die sie insgesamt 2,3 Mio SEK (rund 204.200 Euro) in Rechnung stellte und dafür die Mehrwertsteuer auswies. Diese Gegenleistung wurde durch Anwendung einer sogenannten „Cost-Plus-Methode“ (Kostenaufschlagsmethode) bestimmt und setzte sich aus einem Betrag zusammen, der den Kosten für den Erwerb und die Erbringung der Dienstleistungen durch Högkullen zuzüglich eines Gewinnaufschlags entsprach. Högkullen wandte insoweit einen Verteilerschlüssel an, in...

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