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SWI 9, September 2025, Seite 497

SWI-Jahrestagung: Abkommensberechtigung bei liechtensteinischer Aufwandsbesteuerung?

SWI Conference: Entitlement to Treaty Benefits in Case of Expense Taxation in Liechtenstein?

Thomas Frenkenberger und Juliane Beverungen

On November 19th, 2024, the 19th annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors, and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.

I. Sachverhalt

Eine in Liechtenstein wohnhafte natürliche Person, die an einer österreichischen Gesellschaft beteiligt ist, unterliegt in Liechtenstein nur der Steuer nach dem Aufwand. Nach diesem System berechnet sich die in Liechtenstein abzuführende Steuer nicht nach dem tatsächlichen Welteinkommen, sondern nach dem (fingierten) Aufwand der Person. Fraglich war, ob der Person die Vorteile aus dem DBA Liechtenstein zustehen. Die dieser Diskussion zugrunde liegende EAS-Auskunft 3449 kommt zum Schluss, dass der Person mangels Abkommensberechtigung keine Vorteile aus dem DBA zustehen.

II. Diskussion

Sabine Schmidjell-Dommes: Die Besteuerung nach dem Aufwand ist in den Art 30 ff des liechtensteinischen Steuergesetzes geregelt. Unter dieses Besteuerungsregime fällt nur, wer erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ...

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