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DBA-Anwendungsprobleme im Zusammenhang mit Dividenden, Zinsen, Schiedsverfahren und E-Gaming
Problems of Tax Treaty Practice Regarding Dividends, Interest, Arbitration, and E-Gaming
From March 28th to March 29th, 2025, the D-A-CH Tax Congress was held in Vienna. Under the moderation of Michael Lang, representatives of the tax administrations - Bernhard Canete (Liechtenstein), Pascal Duss (Switzerland), Michael Wichmann (Germany), and Sabine Schmidjell-Dommes (Austria) - discussed problems in recent tax treaty practice. This contribution summarizes the main points of discussion.
I. Besteuerung der Dividende einer doppelt ansässigen Kapitalgesellschaft
1. Sachverhalt
Eine in Staat A ansässige Person ist zu 24 % an einer Kapitalgesellschaft (Holding) beteiligt. Der statutarische Sitz der Holding befindet sich in Staat B, der Ort der Geschäftsleitung in Staat C (doppelt ansässige Kapitalgesellschaft). Im Jahr 2023 erhält die natürliche Person eine Dividende iHv 500.000 Euro aus dieser Beteiligung. Sowohl Staat B als auch Staat C üben ein nach Art 10 der jeweiligen DBA vorgesehenes Quellenbesteuerungsrecht iHv 15 % der Dividende aus.
Art 10 DBA Schweiz lautet auszugsweise:
„(1) Dividenden, die eine Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem Vertragstaat an eine in dem anderen Vertragstaat ansässige Person zahlt, dürfen in dem anderen Staat besteuert werden.
(2) Diese Dividenden ...