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SWI 9, September 2025, Seite 540

Kommission legt zur KMU-Entlastung Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

Die Europäische Kommission hat am eine Empfehlung für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) abgegeben. Die Empfehlung enthält einen freiwilligen Standard, der es für KMU, die nicht unter die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen, leichter macht, auf Verlangen Nachhaltigkeitsinformationen für große Finanzinstitute und Unternehmen bereitzustellen.

Der freiwillige Standard für KMU („VSME-Standard“) wurde vom technischen Beratungsgremium der Kommission für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (EFRAG) entwickelt.

Diese Empfehlung schafft eine Zwischenlösung für die Forderungen des Marktes, bis der delegierte Rechtsakt über einen freiwilligen Standard förmlich angenommen ist. Inhaltlich könnte der delegierte Rechtsakt noch von der Empfehlung abweichen. Wann er verabschiedet wird, hängt davon ab, wie schnell die gesetzgebenden Organe ihre Verhandlungen über den Omnibus-I-Vorschlag abschließen.

Link zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_1843.

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