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SWI 9, September 2025, Seite 478

Befreiungsmethode trotz doppelter Nichtbesteuerung bei Immobilienveräußerung

Veräußert ein in Österreich ansässiger unbeschränkt Steuerpflichtiger eine in Deutschland belegene Immobilie, so stellt sich die Frage, ob die Subject-to-Tax-Klausel der im Jahr 2023 neu eingefügten Bestimmung des Art 23 Abs 3 DBA Deutschland, BGBl III 2002/182 idF BGBl III 2024/12, im Fall einer doppelten Nichtbesteuerung bei der Veräußerung von Immobilien in Deutschland anzuwenden ist.

Gemäß Art 13 Abs 1 DBA Deutschland steht das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien grundsätzlich dem Belegenheitsstaat zu. Art 23 Abs 3 DBA Deutschland sieht vor, dass Österreich von der Befreiungsmethode auf die Anrechnungsmethode übergeht, um eine Doppelnichtbesteuerung aufgrund unterschiedlicher Qualifikation eines Tatbestands (Qualifikationskonflikt) zu vermeiden. Diese Regelung greift jedoch nur, wenn es zu einem Qualifikationskonflikt aufgrund unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilung oder Abkommensauslegung kommt und nicht bereits dann, wenn im Quellenstaat lediglich aus innerstaatlichen Gründen keine Steuer erhoben wird (Tz 56.2 OECD-MK zu Art 23A und 23B OECD-MA).

Wenn sowohl Österreich als auch Deutschland den Vorgang übereinstimmend unter Art 13 Abs 1 DBA Deutschland subsumieren und Deutschland aufgrund des innerstaatlichen Steuerrechts in bestimmten Konstellationen eine S...

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