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SWI 9, September 2025, Seite 530

EuGH: Ausschluss vom Vorsteuerabzug bei Steuerhinterziehungen schließt gesamtschuldnerische Haftung nicht aus

In seinem Urteil vom , Konreo, C-276/24, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob ein Ausschluss vom Vorsteuerabzug für einen Leistungsempfänger, der wusste oder hätte wissen müssen, dass er an einer Steuerhinterziehung beteiligt ist, dazu führt, dass die Finanzverwaltung eine gesamtschuldnerische Haftung nicht mehr geltend machen darf. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Konreo ist Insolvenzverwalter von FAU, einer tschechischen Gesellschaft, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist. Von Mai bis Oktober 2013 bezog FAU Kraftstoff von Verami, einer anderen tschechischen Gesellschaft. Die tschechische Finanzverwaltung stellte fest, dass die Handelskette, an der Verami und FAU beteiligt waren, von Steuerhinterziehung betroffen sei. Sie erließ Nachzahlungsbescheide gegen Verami, mit denen sie die Mehrwertsteuer von ihr erhob und ihr das Recht auf Vorsteuerabzug für den Kauf des von ihr sodann weiter an FAU gelieferten Kraftstoffs versagte. Verami entrichtete diese Mehrwertsteuer jedoch nicht an den Fiskus.

Verami und FAU wurden am bzw am für insolvent erklärt, und über das Vermögen der Gesellschaften wurden zwei Insolvenzverfahren eröffnet. Die Finanz...

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