Rechtsberater für Vermieterinnen und Vermieter
4. Aufl. 2025
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S. 63Kapitel 4: Allgemeine Rechte und Pflichten
In diesem Kapitel werden die allgemeinen Rechte und Pflichten der Parteien eines Mietvertrages dargestellt. In den Folgekapiteln werden Erhaltungs- und Verbesserungspflichten des Vermieters (Kapitel 5), Weitergabe- und Eintrittsrechte (Kapitel 7), Mietzins (Kapitel 8, 9 und 10), Betriebskosten (Kapitel 11) sowie die Beendigungsmöglichkeiten (Kapitel 12, 13 und 14) behandelt.
S. 641. Rechte des Vermieters
1.1. Zutritt zum Mietgegenstand (§ 8 Abs 2 MRG)
Der Hauptmieter hat dem Vermieter oder von diesem beauftragten Personen das Betreten des Mietgegenstandes aus wichtigen Gründen zu gestatten, wobei die berechtigten Interessen des Mieters angemessen zu berücksichtigen sind. Zu den wichtigen Gründen zählen:
Zutritt zum Mietobjekt zur Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Miethauses sowie zur Behebung ernster Schäden des Hauses;
Zutritt zum Mietobjekt zur Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung einer mitvermieteten Heiztherme, eines mitvermieteten Warmwasserboilers oder eines sonstigen mitvermieteten Wärmebereitungsgeräts im Mietobjekt dieses oder eines anderen Mieters;
Zutritt zum Mietobjekt zur Beseitigung einer vom Mietob...