Rechtsberater für Vermieterinnen und Vermieter
4. Aufl. 2025
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S. 133Kapitel 9: Erhöhung des Hauptmietzinses
Stehen Erhaltungsarbeiten unmittelbar an, besteht die Möglichkeit der Einhebung eines erhöhten Mietzinses nach § 18 MRG. Dieses Kapitel sagt Ihnen, was Sie dabei beachten müssen.
S. 1341. Voraussetzungen
Nach den in den §§ 18 ff MRG festgelegten Voraussetzungen kann der Vermieter bei Gericht oder bei der Schlichtungsstelle eine Erhöhung des Hauptmietzinses begehren. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten einer vom Vermieter durchzuführenden, unmittelbar anstehenden größeren Erhaltungsarbeit einschließlich Verzinsung und Finanzierungskosten in der Mietzinsreserve der letzten zehn Kalenderjahre keine Deckung finden. Weiters müssen diese Kosten die während des Verteilungszeitraumes zu erwartenden Hauptmietzinseinnahmen übersteigen.
2. Berechnung
Das Verfahren zur Feststellung der zulässigen Mietzinserhöhung ist komplex und wird in der Folge nur in Grundzügen dargestellt:
In einem ersten Schritt sind zunächst die angemessenen Kosten der notwendigen Finanzierung der Erhaltungsarbeiten festzustellen. Dazu werden die voraussichtlichen Kosten um höchstens 5 % für die Kosten der Bauverwaltung und Bauüberwachung erhöht. Von dieser Summe ist die Hauptmietzinsreserve einschließlich de...