Rechtsberater für Vermieterinnen und Vermieter
4. Aufl. 2025
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S. 243Kapitel 16: Bestandrecht und Konsumentenschutz
Wohnungsmieter sind in aller Regel Verbraucher, womit die Konsumentenschutzbestimmungen zu beachten sind. Der OGH entwickelte das Mietrecht in den letzten beiden Jahrzehnten im Rahmen der Verbandsverfahren weiter. In diesem Kapitel werden Klauseln beleuchtet, die sich immer wieder in Mietverträgen finden, jedoch als nichtig angesehen wurden. In diesem Kapitel bekommen Sie einen wichtigen Überblick.
S. 2441. Allgemeines
Mietvertragsmuster, wie der Name schon suggeriert, werden nicht nur ein einziges Mal, sondern vielfach im geschäftlichen Verkehr verwendet. Sie sind daher als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bzw „Formblätter“ anzusehen und unterliegen daher der besonderen Kontrolle nach dem II. Hauptstück des KSchG, den Verbandsklagen (Verbandsverfahren):
Klagslegitimation: Die Aktivlegitimation kommt der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, dem Österreichischen Landarbeiterkammertag, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer Österreich, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, dem Verein für Konsumenteninformation und dem Österreichischen Seniorenrat zu. Die mietrechtlichen Klauselentscheidungen gehen mit kleinen Ausnahmen ...