Rechtsberater für Vermieterinnen und Vermieter
4. Aufl. 2025
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S. 115Kapitel 8: Mietzins
Nach dem MRG können vier unterschiedliche Mietzinse zur Anwendung gelangen (freier Mietzins, angemessener Mietzins, Richtwertmietzins, Kategoriemietzins), die sich in der Höhe deutlich unterscheiden. Mieter können die gerichtliche Überprüfung der Mietzinse fordern. Wurde ein zu hoher Mietzins gefordert, kann dies zu einer erheblichen Kostenbelastung des Vermieters führen. Dieses Kapitel hilft Ihnen, das richtige Mietzinsmodell auf das Mietverhältnis anzuwenden.
S. 1161. Mietzins
1.1. Mietzinsmodelle
Unzweifelhaft stellt die in einem Mietvertrag getroffene Mietzinsvereinbarung einen der wesentlichen Bestandteile des Mietvertrags dar. Bei der Bestimmung der Mietzinshöhe kommen verschiedene Systeme zur Anwendung, je nachdem ob ein Mietvertrag im Vollanwendungsbereich des MRG vorliegt oder nicht; Teilanwendungsbereich und Vollausnahmebereich werden gleichbehandelt. Im Wesentlichen wird zwischen vier möglichen Mietzinsmodellen unterschieden:
freier Mietzins,
angemessener Mietzins,
Richtwertmietzins,
Kategoriemietzins.
1.2. Bestandteile des Mietzinses
In § 15 Abs 1 MRG (Vollanwendungsbereich) wird festgelegt, woraus der vom Hauptmieter für die Überlassung eines Mietgegenstandes zu entrichtende Mietzins ...