Rechtsberater für Vermieterinnen und Vermieter
4. Aufl. 2025
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S. 17Vorwort
Das Mietrecht ist eine der spannendsten Materien des Immobilienrechtes, nicht zuletzt weil jeder und jede von uns direkt betroffen ist. Gesetzgeber und Judikatur versuchen einen Ausgleich zwischen den Interessen der Vermieter/Vermieterinnen und der Mieter/Mieterinnen zu schaffen, womit auch in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte eingegriffen wird. Wird etwa der Mietzins mit dem Richtwert gedeckelt oder ein Lagezuschlag nicht gewährt, sind die Grundrechte des Eigentums und der Erwerbsfreiheit, aber auch der Gleichheitsgrundsatz betroffen.
Gesetzlich ist das Mietrecht zersplittert: Die Grundlagen finden sich im ABGB, das mittlerweile seit über 200 Jahren in Kraft ist. Das wesentlich neuere, aber auch schon in die Jahre gekommene MRG ergänzt mit Bestimmungen für Mietverträge (nicht Pachtverträge), die dann zur Gänze, zum Teil oder überhaupt nicht dem MRG unterliegen können. Daraus resultieren insbesondere unterschiedliche Regelungen für Mietzins (freier oder angemessener Mietzins, Richtwertmietzins, Kategoriemietzins) oder für Betriebskosten und Kündigung.
Das WGG legt einen Rahmen für gemeinnützige Bauträger fest und greift insbesondere in die Mietzinsbildung ein. Es verweist aber je...