Forensische Buchhaltung
1. Aufl. 2025
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S. 1108. Erkennung von Untreue/Veruntreuung
Viele klassische Fraud-Delikte sind strafrechtlich als Untreue bzw Veruntreuung zu qualifizieren, sodass nachfolgend zunächst deren rechtliche Grundlagen erörtert werden sollen, bevor die häufigen Tatbegehungsmuster und die von diesen ausgelösten Anomalien erörtert werden.
8.1. Grundlagen zur Untreue/Veruntreuung
Die Straftatbestände Untreue und Veruntreuung gehören zu den häufigsten Delikten im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts in Österreich. Beide werden als Vermögensdelikte klassifiziert und weisen oft Ähnlichkeiten mit Betrug auf. Beide Tatbestände betreffen den Missbrauch von anvertrautem Vermögen, unterscheiden sich jedoch in der Art und Weise, wie dieser Missbrauch erfolgt.
Der strafrechtliche Tatbestand der Untreue dient nach seinem ursprünglichen Konzept dem Schutz des Vermögens eines Vollmachtsgebers. Dem Gesetzgeber war klar, dass Manager ihre Befugnisse gebrauchen müssen, um zu wirtschaften und sie dabei auch Risiken für fremdes Vermögen eingehen müssen. Manager dürfen ihre Befugnisse nur nicht missbrauchen. Erst dort setzt der strafrechtliche Schutz der Verwaltung von fremdem Vermögen ein.
Dabei müssen für eine Strafbarkeit folgende ob...