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Teileinstellung; Diversion; Tatbegriff; Sperrwirkung
ZWF 2025/23
15 Os 126/24d (= RIS-Justiz RS0135259 [T1])
Betreffen die Teileinstellung und das diversionelle Vorgehen der Staatsanwaltschaft lediglich Teilaspekte ein und derselben Tat, ist die Teileinstellung aufgrund des im diversionellen Vorgehen zum Ausdruck kommenden Verfolgungswillens unbeachtlich. Deshalb steht im Fall des Scheiterns der Diversion die erfolgte (aber keine Sperrwirkung entfaltende) Teileinstellung dem Einbringen eines Strafantrags wegen derselben Tat nicht entgegen.