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ZWF 3, Mai 2025, Seite 135

Teileinstellung; Diversion; Tatbegriff; Sperrwirkung

ZWF 2025/23

§§ 190, 204 StPO

15 Os 126/24d (= RIS-Justiz RS0135259 [T1])

Betreffen die Teileinstellung und das diversionelle Vorgehen der Staatsanwaltschaft lediglich Teilaspekte ein und derselben Tat, ist die Teileinstellung aufgrund des im diversionellen Vorgehen zum Ausdruck kommenden Verfolgungswillens unbeachtlich. Deshalb steht im Fall des Scheiterns der Diversion die erfolgte (aber keine Sperrwirkung entfaltende) Teileinstellung dem Einbringen eines Strafantrags wegen derselben Tat nicht entgegen.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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