Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verbandsverantwortlichkeit und Akteneinsicht im Finanzstrafverfahren
Die Stellung der natürlichen Person im Verfahren gegen den Verband
Dieser Beitrag widmet sich der Frage der Stellung der tatverdächtigen natürlichen Person im Finanzstrafverfahren gegen den Verband (am Beispiel der Akteneinsicht). Es werden Unterschiede in den diesbezüglichen Regelungen hinsichtlich des verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Finanzstrafverfahrens konstatiert. Um Divergenzen zu beseitigen wird dafür plädiert, de lege ferenda die entsprechenden Normen im VbVG und FinStrG anzugleichen.
1. Grundlegendes
In Österreich können Verbände seit strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Die Verbandsverantwortlichkeit ist eine strafrechtliche Kategorie eigener Art, die nicht am Maßstab des Schuldprinzips gemessen werden kann. Die Verantwortlichkeit von Verbänden für Finanzvergehen ergibt sich aus § 1 Abs 2 VbVG ...