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EuGH: Rechtsbehelf des Beschuldigten gegen Ladung zur Zeugeneinvernahme durch die EUStA?
Im zweiten Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung der EUStA-Verordnung hat sich der EuGH in seinem Urteil in der Rechtssache C-292/23 zur Auslegung des Begriffs „Verfahrenshandlungen der EUStA mit Rechtswirkung gegenüber Dritten“ geäußert, der im Zentrum von Art 42 Abs 1 EUStA-VO steht.
Dem Vorabentscheidungsverfahren lag ein spanisches Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs zugrunde, in dem derselbe Zeuge, der zunächst vom spanischen Untersuchungsrichter vernommen wurde, nach der Ausübung des Evokationsrechts der Delegierten Europäischen Staatsanwälte von diesen noch einmal als Zeuge vernommen werden sollte. Gegen diese neuerliche Ladung legten die Verteidiger der Beschuldigten einen Rechtsbehelf an das vorlegende spanische Gericht ein, in dem sie argumentierten, eine zweite Zeugeneinvernahme sei weder relevant noch zweckmäß...