BAO | Bundesabgabenordnung
8. Aufl. 2025
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§ 53 Vorgehen bei Unzuständigkeit
Literatur: Knotzer, Beschwerdeeinbringung bei unzuständiger Abgabenbehörde, Rechtsnews 29037 (Lexis 360. ); Klausner in Schuh/Macho/Kerstinger, Betriebsprüfung, § 53 BAO (April 2022); Beer, BFG: Zeitpunkt der wirksamen Einbringung eines falsch adressierten Vorlageantrages, LexisNexis Rechtsnews 34467; Ritz, VwGH: Verständigung gemäß § 281a BAO, ZSS 2023, 164.
Erlässe: Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter - ZustRL, BMF-AV Nr 172/2021 (idF BMF-AV Nr 35/2023; BMF-AV Nr 47/2024), Rz 7-8, 11-14.
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Unter der sachlichen Zuständigkeit versteht man den nach der Art der Sache der Verwaltungsangelegenheit umschriebenen Aufgabenbereich einer Behörde (Stoll, BAO-Handbuch, 128).
Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit regeln nach territorialen Gesichtspunkten, welcher von mehreren sachlich zuständigen Behörden die Amtshandlung obliegt. Erstreckt sich der Wirkungsbereich einer Abgabenbehörde auf das gesamte Bundesgebiet, so gibt es jeweils nur eine sachlich zuständige Behörde. Dies regelnde Bestimmungen sind in der BAO deren §§ 56 Abs 1 und 62 Abs 1.
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Die sachliche Zuständigkeit von Abgabenbehörden des Bundes ist vor allem in der BAO in...